Richterspruch

Der Richterspruch ist die Entscheidung des Zielrichters über den Ausgang eines Rennens. Unter anderem wird die Reihenfolge der Pferde und Abstände zwischen ihnen (totes Rennen – überlegen – leicht – sicher – Kampf – Nase – kurzer Kopf – Kopf – Hals – 1/2 Länge – 3/4 Länge – 1 bis 10 Längen – Weile) sowie die Zeit des Siegers angegeben. Gleich nach der Zielankunft wird der „vorläufige Richterspruch“ bekannt gegeben. Dieser wird erst endgültig, wenn die Protestfrist abgelaufen ist und die Reiter „zurückgewogen“ sind.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite sammelt u.U. Infos zu folgenden Zwecken:

  • Technische Cookies für die Seiten-Kernfunktion + schnellen Kundenservice
  • Performance Cookies zur Seiten-Optimierung (z.B. Statistik / Kommentare)

Mehr: ImpressumDatenschutz