Protest

Ein Protestverfahren wird entweder durch Beschluss der Rennleitung oder auf Antrag eines am Rennen beteiligten Pferdebesitzers, der sein Pferd durch ein anderes behindert glaubt, eingeleitet, richtet sich gegen eins der erstplazierten Pferde und zielt auf dessen Disqualifikation ab. Teilweise sind weiter reichende Ordnungsmaßnahmen z.B. gegen den Jockey möglich. Die Rennleitung sichtet die Rennverfilmung, hört die Beteiligten und Zeugen an und ändert bei Berechtigung den Richterspruch. Dieser neue Richterspruch ist auch für den Wettbetrieb maßgeblich. Ein Protestverfahren wird dem Publikum über Lautsprecher sofort mitgeteilt.